Geschäftsbedingungen
Unsere AGBs – allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere aktuellen Geschäftsbedingungen gelten für Teilnehmende aus dem geförderten Weiterbildungsbereich und sind Bestandteil unserer Verträge. Diese können somit dann auch nur von Teilnehmenden eingesehen werden.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Allgemein gültige Angaben sind hier aufgelistet:
§ 1 Allgemeines, Geltung
Wir, die cbm GmbH (im Folgenden „cbm“ genannt“), führen berufsbegleitende Seminare, nach SGB III bzw. SGB II i.V.m. SGB III förderbare berufliche Maßnahmen, Coaching sowie Firmenseminare und Mitarbeiterschulungen durch.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge über die Durchführung von nach SGB III bzw. SGB II i.V.m. SGB III förderbaren beruflichen Maßnahmen im Bereich der Paragraphen § 45 und § 81.
§ 2 Vertragspartner
Anbieter / Veranstalter der förderbaren beruflichen Maßnahmen und Vertragspartner der Teilnehmenden ist:
cbm GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Querfeld
Wegesende 3-4, 28195 Bremen
Tel.: 0421-165737 Fax: 0421-1657390
Website: www.cbm-bremen.de E-Mail: info@cbm-bremen.de
Registergericht: Amtsgericht Bremen, Registernummer: HRB 15472 HB
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE164361652
§ 3 Vertragsabschluss und -bestandteile
Der Teilnahmevertrag wird ausschließlich in persönlicher Anwesenheit des/der Teilnehmenden und eines/r Vertreters/in bzw. Bevollmächtigten von cbm schriftlich, d.h. durch Unterschrift des/der Teilnehmenden und eines/r Vertreters/in von cbm, geschlossen. Diese „Geschäftsbedingungen für förderbare berufliche Maßnahmen“ sind Bestandteil des Teilnahmevertrags.
§ 10 Prüfungsbewertung
Alle Prüfungen werden nachfolgendem Muster bewertet:
100 – 92 Punkte: „mit sehr gutem Erfolg“
91 – 81 Punkte: „mit gutem Erfolg“
80 – 67 Punkte: „mit befriedigendem Erfolg“
66 – 50 Punkte: „mit ausreichendem Erfolg“
49 – 30 Punkte: „mit mangelhaftem Erfolg“
unter 30 Punkte: „mit ungenügendem Erfolg“
Die Bewertungen zu Sprachzertifikaten orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmen.
§ 11 Prüfungseinsicht, Nachkorrektur, Nachprüfung
Der/die Teilnehmende kann innerhalb der nachstehend angegebenen Frist eine Nachprüfung schriftlich beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- sieben Tage nach dem Prüfungstermin, wenn er/sie an der Prüfung wegen eines entschuldigten wichtigen Grundes nicht teilnehmen konnte
- sieben Tage nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn er/sie eine interne Prüfung mit weniger als „ausreichenden Erfolg“ abgeschlossen hat oder auch
- wenn er/sie eine externe Prüfung nicht bestanden hat.
Im Regelfall findet die interne Nachprüfung als Klausur statt, im Ausnahmefall kann nach Einvernehmen zwischen Teilnehmer/in, Dozent/in und cbm eine mündliche interne Nachprüfung veranstaltet werden. Nachprüfungstermine werden von cbm zeitnah festgelegt und bekannt gegeben. Für Nachprüfungen, die auf Grund der o.g. Punkte b) und c) erfolgen, muss der/die Teilnehmende eine Nachprüfungsgebühr bezahlen.
Prüfungsunterlagen und Prüfungsbeurteilungen der internen Prüfungen können nach Bekanntmachung der Prüfungsergebnisse unter Aufsicht eingesehen werden, sie werden i. d. R. in der Klasse bzw. im Einzelgespräch besprochen. Falls sich Unstimmigkeiten bezüglich der Prüfungsbewertung nicht bei der Einsicht klären lassen, kann schriftlich ein Antrag auf Nachkorrektur gestellt werden. Dieser Antrag muss schriftlich begründet werden. Die Prüfungsunterlagen werden dann zur erneuten Überprüfung der Bewertung einem/einer anderen Fachdozenten/in übergeben.
§ 12 Ausstellung von Zeugnissen/Teilnahmebescheinigungen
Das Abschlusszeugnis wird innerhalb von 21 Tagen nach Lehrgangsende ausgestellt. Teilnehmende, die vor dem geplanten Lehrgangsende den Lehrgang verlassen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Ziel, Inhalt und Umfang der bis zu ihrem Ausscheiden absolvierten Schulungsinhalte. Das Zeugnis bzw. die Teilnahmebescheinigung enthalten alle Ergebnisse von Prüfungen in Prozent von 100. Die Gesamtnote entspricht dem Durchschnitt aller Prüfungsergebnisse. Bei Teilnahmebescheinigungen wird keine Gesamtnote errechnet.
§ 13 Nutzung von Räumlichkeiten und technischer Infrastruktur, Urheberrecht
- Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsvorschriften und die am Veranstaltungsort ausliegende Hausordnung einzuhalten.
- Der/die Teilnehmende darf ihm im Rahmen der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Hard- und Software nur zu Schulungszwecken nutzen und hat sie pfleglich zu behandeln. Eine private Nutzung der Hard- und Software ist ausdrücklich untersagt.
- Es ist dem/der Teilnehmenden untersagt, Veränderungen an ihm/ihr zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellten Computersystemen, Rechnern oder sonstigen Endgeräten einschließlich der Software vorzunehmen.
Dem/der Teilnehmenden ist es insbesondere untersagt, ohne ausdrückliche Erlaubnis durch cbm andere Produkte/Software auf den Computersystemen, Rechnern oder sonstigen Endgeräten von cbm zu installieren, auszuführen und/oder zu verwenden. Ferner darf die auf den Computersystemen, Rechnern und sonstigen Endgeräten oder in anderer Form von cbm im Rahmen der Seminardurchführung und zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellte Software nicht entnommen oder ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden.
- Nach §§ 202a, 202b und 202c StGB ist nicht nur das Ausspähen und Abfangen von Daten, sondern bereits die Vorbereitung dessen strafbar. Deswegen sind dem/der Teilnehmenden elektronische Angriffe jedweder Art auf das cbm-Netzwerk sowie auf die technische Infrastruktur untersagt. Als elektronische Angriffe gelten unter anderem:
- Hacking-Versuche
- das Anwenden und/oder Verbreiten von Schadsoftware
- Brute-Force-Attacken
- sonstige Verfahren, die störend in das cbm-Netzwerk einschließlich der eingesetzten Hard- und Software eingreifen.
- In der Veranstaltung eingesetzte Software, Bücher, Skripte, Handouts, Übungsaufgaben und andere Bildungsmittel unterliegen dem Urheberrecht und dürfen abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen nicht vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise verwertet werden.
- Für durch ihn entstandene Schäden haftet der/die Teilnehmende nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 Haftung für Garderobe und sonstigen persönlichen Besitz
cbm übernimmt keine Haftung für Verlust oder für Beschädigung von Garderobe oder sonstigen persönlichen Besitz von Teilnehmenden durch Dritte.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogenen Daten werden von cbm nur aus notwendigen Zwecken für die Vertragsabwicklung und zu Abrechnungszwecken unter Einhaltung der Regelungen des geltenden Datenschutzrechts erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet.
§ 16 Berufsgenossenschaft
Der/die Teilnehmende/r wird von cbm für die Dauer des Lehrgangs inklusive etwaiger Betriebspraktika bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Verwaltungs-BG) versichert.
§ 17 Alternative Streitbeilegung, Hinweis gemäß § 36 VSBG
cbm ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wegesende 3 – 4
28195 Bremen
Öffnungszeiten:
montags bis freitags
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Design | Layout | Arrangement: Ute Bescht - ©Bescht Art 2022/23
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